Kommunen
Die öffentliche Hand ist verstärkt betriebswirtschaftlich wie ein Unternehmen zu führen. Dabei ist ein steuerlicher Rat aufgrund der Gesetzgebung unerlässlich, denn die Steuergesetze machen auch vor Gemeinden, Zweckverbänden und Verwaltungsgemeinschaften nicht halt. Die persönliche Verantwortung tragen die gesetzlichen Vertreter der jPöR. Wir stehen jPöR mit Rat und Tat in allen Steuerangelegenheiten partnerschaftlich zur Seite.
Ihre Vorteile
Als Partner des öffentlichen Sektors sind wir auf die aktuellen Herausforderungen von öffentlich-rechtlichen (mit z.B. Eigenbetrieben oder Zweckverbänden) und privaten Unternehmen (wie GmbHs) spezialisiert und erbringen unsere Leistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Digitalisierung und Beratung aus einer Hand. Neben dem ganzheitlichen Ansatz profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise zu aktuellen Fragestellungen des kommunalen Managements, der Digitalisierung und Modernisierung. Profitieren auch Sie von diesen Erfahrungen.
Das können wir für Sie leisten
- Haushaltscheck § 2b UStG
- Umsatzsteuergestaltung § 2b UStG
- Optimierung des Vorsteuerabzugs
- Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)
- Strukturberatung und Umwandlung, insbesondere durch Ausgliederung oder Formwechsel
- Erstellung von Jahresabschlüssen für Eigen- und Regiebetriebe, Eigengesellschaften, Kommunalunternehmen
- Erstellung von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer)
- Bescheidprüfung, Rechtsbehelfsverfahren
- Selbstanzeigen und Begleitung steuerlicher Außenprüfungen